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Schadenbeispiele für den Hausrat
Feuerversicherung
Ein Fernseher entzündet sich (techn. Defekt) und setzt im Wohnraum Feuer frei. Der entstandene Gesamtschaden belief sich auf 35.000 Euro.
Zu dem Feuerschaden kam der Rauch/Rußschaden in weiteren Räumen. Weiterhin wurde bei dem notwendigen Feuerwehreinsatz der gesamte Wohnbereich
zwangsläufig unter Wasser (Löschwasserschaden) gesetzt. Die entstandenen Rußschäden an der Hausaußenfront wurden zusätzlich über die
Gebäudeversicherung ersetzt.
Ein brennende Kerze wurde bei geöffnetem Schlafzimmerfenster unbeaufsichtigt gelassen. Hierdurch entstand ein Brand. Schadenhöhe 7.300 EUR.
Lt. Gericht handelte es sich um grob fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers. Die bestehende Hausratversicherung lehnte die Regulierung ab.
Anmerkung: Einige wenige Versicherer leisten aber auch bei grob fahrlässigem Verhalten. Also wichtig: Auf die Bedingungen achten, wir beraten Sie gerne.
Blitzschlag / Überspannungsschaden
Durch Blitzschlag/Überspannung wurden fast alle technischen Geräte weitgehend unbrauchbar. Es handelte sich um zwei TV, zwei Soundanlagen und
8 Lampendimmer. Gesamtschaden z.B. 4.500 EUR. Da innerhalb der Hausratversicherung Überspannungsschäden mitversichert waren,
erfolgte eine 100% ige Kostenübernahme.
Sengschäden
Durch Zigarrenglut entstand ein Sengschaden an einem Hockerbezug. Sengschäden sind i.d.R. nicht mitversichert. Der Hausratversicherer lehnte die Regulierung
(neuer Bezug - kosten 150 EUR) bedingungsgemäß ab. Anmerkung: Sengschäden sind bei einigen Gesellschaften als Deckungserweiterung versicherbar.
Einbruchdiebstahlversicherung
Die Terrassentür wurde aufgebrochen/aufgehebelt. Es wurden zwei hochwertige Computer und eine komplette B&O Soundanlage einschließlich TV gestohlen.
Der Gesamtschaden belief sich auf 9.000 EUR. Der Schaden an der Terrassentür wurde zusätzlich über die Gebäudeversicherung reguliert.
Bei einem Wohnungseinbruch wurden nur unwesentliche Gegenstände gestohlen. Der Diebstahlsschaden belief sich auf nur 2.500 EUR. Die Täter verwüsteten
aber nahezu den gesamten Wohnbereich und verschmierten die Wände mit Farbe. Kaum ein Gegenstand blieb verschont (Vandalismus).
Der Gesamtschaden belief sich letztendlich auf über 28.000 EUR.
Der Versicherungsnehmer unterließes vor dem Einkauf ein Klappfenster zu schließen. Diebe drangen durch dieses ebenerdige Fenster in die Wohnung ein und
richteten ein Gesamtschaden von 12.000 EUR an. Das Verhalten des Versicherungsnehmers wurde lt. Gericht als grob fahrlässig eingestuft. Es bestand somit
kein Versicherungsschutz. Anmerkung: Einige wenige Versicherer leisten aber auch bei grob fahrlässigem Verhalten. Also ganz wichtig: Auf die Bedingungen achten.
Bei einem Kellereinbruch wurden vier Paar Ski, zwei Rucksäcke, zwei Paar Schlittschuhe und zwei Lautsprecherboxen entwendet.
Gesamtschaden 2.300 EUR. Es erfolgte die volle Kostenerstattung.
Leitungswasserschaden
Der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem (und den damit fest verbundenen Einrichtungen/Anlagen)ist in der Hausratversicherung
mitversichert (nicht versichert ist Regenwasser). Hierzu zählen auch die frostbedingten Rohrbrüche. Ebens zählt hierzu der geplatzte Spül- und
Waschmaschinenschlauch. Die Folge beschädigte, verschmutzte und unbrauchbare Einrichtungsgegenstände/Möbel.
Wasserschaden
Mit einem strengen Winter kommen sehr häufig Frostschäden an den Wasserleitungen vor. Durch den Frost platzen diese Leitungen und es kommt zu enormen
Wasserschäden. Für die Schäden am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung des Eigentümers auf. Für die Schäden am Hausrat (Möbel, Teppiche und alles
weitere)springt die Hausratversicherung ein. Stellt sich jedoch eine sogenannte Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers heraus, so geschehen, der Mieter
überwinterte im schönen Süden und hatte alle Heizungen ausgestellt(alle Räume müssen im Winter ausreichend beheizt sein) was letztendlich zu den Schäden
führte, deren Regulierung die Hausratversicherung in der Folge ablehnte. Der Gesamtschaden belief sich auf über 32.000 EUR. Hiervon wurden zum Glück
21.000 EUR über die Privathaftpflichtversicherung des Mieters für die Gebäudeschäden des Eigentümers übernommen. Aber auf dem nicht unerheblichen
Restbetrag von 11.000 EUR blieb der Versicherungsnehmer/Mieter sitzen.
Hier zeigt es sich, wie wichtig es ist auch eine Privathaftpflichtversicherung zu haben.
Sturmschaden
Eine Terrassenmarkise wie auch eine Satelittenschüssel wurden während eines Unwetters (Versicherungsschutz ab Windstärke 8 / Windgeschwindigkeit 61 km
pro Stunde)stark beschädigt. Diese Schäden sind im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert. Der Schaden von 1.150 EUR wurde voll übernommen.
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