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Grundabsicherung - TOP 6
Folgende Versicherungen sollte jeder haben:
Berufsunfähigkeit
private Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Rentenversicherung
Verkehrsrechtschutzversicherung
Grundsätzlich soll die Haftpflicht den Versicherten vor den
finanziellen Folgen bestimmter Schäden schützen, die der
Versicherte selbst verursacht hat. Die Versicherung hat dabei
zwei grundsätzliche Aufgaben zu erfüllen. Zum einen die
Schadensregulierung zu übernehmen, falls die Ansprüche
des Geschädigten gerechtfertigt sind, zum anderen die
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
§ 823 Abs. 1 BGB:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Per Gesetz sind Sie zur unbegrenzten Haftung verpflichtet,
wenn es sein muss ein Leben lang. Damit Sie nicht plötzlich
vor dem finanziellen Ruin stehen, sollte jeder Mensch eine
Private Haftpflichtversicherung haben.
Absicherung gegen Verlust oder Vernichtung des Inventar,
für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände
eines Haushaltes in Geschlossen Räumen für den privaten
Gebrauch. Die Hausratversicherung bietet Schutz bei einer
Vielzahl von möglichen Schadensfällen. Sei es ein
Feuerschaden, der durch ein defektes Elektrogerät ausgelöst
wurde oder Schäden aufgrund von Einbruchdiebstahl,
Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm- und Hagel, Blitzschlag
oder Vandalismus. Dabei beschränkt sich die Hausratver-
sicherung jedoch nicht nur auf die entstandenen materiellen
Schäden, sondern kommt auch für diverse Folgekosten auf.
Dies können beispielsweise Übernachtungskosten in einem
Hotel oder auch Lagerkosten bzw. Kosten für Aufräumarbeiten
sein. Was die materiellen Werte angeht, so sind alle Ein-
richtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche oder Bilder
ebenso versichert wie Gebrauchsgegenstände in Form von
Elektrogeräten oder Kleidung.
Zur Sicherung des Einkommens und der sozialen Stellung.
Unser Sozialstaat sieht vor, dass wir mindestens bis zum
67. Lebensjahr arbeiten sollen. Das Berufsleben kann aber
unverhofft ein jähes Ende nehmen – durch Krankheit oder
Unfall. Jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf aus
gesundheitlichen Gründen aufgeben.
Seit 2001 hat die private Berufsunfähigkeitsrente eine ganz
neue Relevanz: Seit diesem Jahr sind Arbeitnehmer, die
nach 1961 geboren sind, in der gesetzlichen Sozialver-
sicherung nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichert.
Für sie wurde die frühere staatliche Berufsunfähigkeitsrente,
wie auch die Erwerbsunfähigkeitsrente, durch die neue
Erwerbsminderungsrente ersetzt. Damit ist der Berufsschutz
erloschen. Das bedeutet, dass heute ein Arbeitnehmer, der
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch arbeits-
fähig ist, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen hat.
Und selbst wenn: Die Erwerbsminderungsrente beträgt im
besten Fall ein drittel des letzten Bruttogehalts, bei hohen
Einkommen noch weniger.
Eine Unfallversicherung schütz vor den finanziellen folgen die
entstehen können durch ein Invaliditätsschaden (Dauerhaften
Körperschaden) der bei Unfällen im Privaten und Beruflichen
Bereich entstehen kann. Das Geld wird zum Bsp. genutzt für
Umbauten an der Wohnung, Prothesen, spezielle Arztkosten,
Pflege oder sogar eine Monatliche Rente.
Zusätzlich kann die Unfallversicherung nach einem Unfall
auch Schutz für Todesfall-, Pflege-, Krankenhaustagegeld-,
Bergungskosten- und kosmetische Operationsleistungen
erbringen.
(Vorsicht: Die Unfall leistet nicht bei Krankheiten und Ge-
brechen. (Für solche Fälle wie schwere Krankheiten gibt es
Spezialversicherungen Bsp.: Dread Disease oder
Krebsschutzbrief…) )
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis
(Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Die Rentenversicherung ist Lebensversicherungsart, die vor
den finanziellen Sorgen in dem Alter schützen soll
Es gibt viele Möglichkeiten diese abzusichern.
z.B.: Riester, BAV, Rürup, Pensionskassen, ….
Um die richtige Variante für Ihre Lebenssituation zu finden,
sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Es gibt bei den
einzelnen Produkten viele Unterschiede die sehr entschei-
dend sein können. (Bsp. ist die Rente Harz IV sicher, wie ist
die Steuerliche Betrachtung, kann Sie vererbt werden, gibt
es doppelte Leistung bei Pflegebedürftigkeit….)
Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, sollte eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Wie schnell ist man
bei dem heutigen Verkehr in einen Unfall mit Sachschäden
oder sogar Personenschäden verwickelt. Dann geht es oft um
die Frage - wer hat den Unfall verschuldet.
Langwierige Rechtsstreitigkeiten mit den Autoversicherungen
und Prozesse wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung
sind die Folge. Der Ausgang solcher Verfahren ist ungewiss.
Verliert man den Prozess, muss man nicht nur die Kosten des
eigenen Anwaltes, sondern auch den des Gegners bezahlen.
Vor diesem Risiko bewahrt einen der Verkehrsrechtsschutz.
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