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Schadenbeispiele in der Wohngebäudeversicherung Feuer Bei Familie Müller gerät ein Weihnachtsgesteck in Brand. Das Feuer setzt das Zimmer in Brand. Zerstörte Türen und Fenster, Tapeten und verklebte Böden werden ersetzt. Leitungswasser Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Müller unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Auch die Folgekosten für Tapeten etc. werden übernommen. Sturm/Hagel Ein Sturm deckt das Dach vom Haus von Herrn Müller. ab. Die Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und die Reparatur der Regenrinne. Elementar-Überschwemmung Durch Sturm mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Müller. überflutet. Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Der Estrich ist gebrochen und die Heizung hat Schaden genommen. Im Rahmen der Elementarversicherung "Überschwemmung durch Regen" werden die Kosten abzgl. der Selbstbeteiligung übernommen. Explosion Im Haus der Familie Müller explodiert die Gasleitung. Das Haus erleidet einen Totalschaden. Die Versicherung zahlt den Wiederaufbau und sämtliche Nebenkosten wie z.B. Entsorgung, Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten. Auch die Schadstoffentsorgung wird erstattet. Herr V. trinkt gerne seinen leckeren Aufgesetzten, den er jedes Jahr für sich in der Küche zubereitet. Eine der gelagerten Flasche explodiert in der Küche und die Wände sowie die Decke sind total verschmutzt. Der Versicherer übernimmt die Reinigung bzw. die Maler- und Tapezierarbeiten. Blitz Im Haus von Familie Müller schlägt ein Blitz ein. Das Haus wird erheblich beschädigt. Die Versicherer muss leisten. Überspannung durch Blitz Ein Blitz schlug in den im Garten stehenden Baum ein. Es ist zu einer Überspannung an der Steckdose, die an der Außenwand befestigte angebracht war, gekommen und der halbe Giebel wurde durch die Wucht abgerissen. Der Versicherung musste den Schaden voll ersetzten, wenn Überspannungsschäden unbegrenzt versichert sind. Implosion Bei Frau Müller gerät durch eine Implosion der Fernseher in Brand Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Gebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster, Parkettboden und Tapeten. Auch die Folgekosten durch Rauch und Rußschäden können mitversichert sein. Verpuffung In der Gastherme im Heizungskeller von Herrn Müller kommt es zu einer Verpuffung. Durch den Druck wird die Kellertüre und die Heizungsanlage beschädigt. Sengschäden Frau Müller stellt morgens den kleinen Handspiegel im Bad auf die Fensterbank ab. Es ist ein heißer Sommertag, und die Sonne knallt durch das Fenster auf den Spiegel. Dadurch reflektiert die Sonne auf den Kunststoffrahmen des Fensters. Der Fensterrahmen wird angesengt. Gottseidank ist es nicht zu einem Brandschaden gekommen. Das Wohnzimmer von Famillie Müller wird renoviert. Die Glasbodenvase wurde von dem eigentlichen Standort versetzt und blieb dort stehen. Die Sonne, die tags darauf durch das Wohnzimmerfenster schien, traf auch auf die Glasbodenvase. Durch die Hitzentwicklung kam der neu verlegte Parkettboden zu Schaden. Feuer-/Nutzwärmeschäden Familie Müller will einen gemütlichen Abend verbringen. Ein Feuer im offenen Kamin soll zur guten Atmosphäre beitragen. Aus einem nicht erklärbaren Grund kommt es zu einem Kaminbrand. Ableitungsrohre Die Ableitungsrohre der Familie Müller werden bis zum Hauptkanal überprüft. Zwei Rohrbrüche und eine festgestellt. Kosten sind entstanden für Verkehrssicherungmaßnahmen und Instandsetzung der Rohre. Fahrzeuganprall Ein Lkw fährt in das 50 Jahre alte Haus von Herrn Müller. Der Schaden beläuft sich auf ca. 50.000 EUR. Die Kfz.-Haftpflichtversicherung ersetz Herrn H. von der Reparaturrechnung den Zeitwert in Höhe von ca. 16.500 EUR. Da Herr Müller sein Haus zum Neuwert versichert hat, ersetzt die Wohngebäudeversicherung den Rest. Grobe Fahrlässigkeit Frau Müller hat auf dem Herd Fett erhitzt und die Küche verlassen. Durch Überhitzung des Fettes kam es zu einen Brandschaden. Der Versicherer warf Frau Müller vor, dass sie grob fahrlässig gehandelt hat. Der Versicherer nahm deshalb bei der Regulierung eine Kürzung vor. Die Versicherung warf Frau Müller ein besonders schweren Pflichtverstoß vor. Der Versicherer musste nur 50 % des Schadens in der Wohngebäude- und Hausratversicherung regulieren. Bei einigen Versicherung sind auch Obliegenheitsverletzungen und Grobe Fahrlässigkeit enthalten das so etwas nicht passieren kann… (Fragen Sie uns) Sturm Ein Orkan fegte über Deutschland hinweg. Unzählige Dächer wurden abgedeckt und Häuser schwer beschädigt. In der Regel sind diese Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert. Allerdings wurden auch viele Gartenhäuser, Gewächshäuser, Einfriedungen etc. durch umgestürzte Bäume beschädigt. Wenn im Vertrag der Wohngebäudeversicherung die Grundstücksbestandteile nicht mitversichert sind, muss der Geschädigte diese Schäden selber bezahlen. Welche Schadenursachen deckt die Gebäudeversicherung nur schwer? Steigendes Grundwasser hat die Kellerwände beschädigt Unter Umständen wird bei einer Allgefahrendeckung bei plötzlich auftretendem Grundwasser geleistet. (Sollte man sich vorher schriftlich von der Versicherung bestätigen lassen…)